Hiermit möchte ich Sie auf meiner Homepage herzlich willkommen heißen!
Sprach-, Sprech-, Stimm oder/und Hörstörungen können Menschen jeden Alters betreffen.
Für die Aufnahme einer logopädischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung/ein Rezept (z. B. ausgestellt durch einen Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kieferorthopäden oder Neurologen) erforderlich. Ich behandle Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Patienten, die gesetzlich versichert sind und eine Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse haben oder aber noch unter 18 Jahren alt sind, müssen keine Zuzahlung leisten. Andernfalls beträgt die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte zehn Prozent der Kosten der verordneten Leistung zuzüglich zehn Euro je Verordnung.
Auf meiner Homepage haben Sie die Gelegenheit, mehr über meine Praxis, die Tätigkeitsbereiche, meinen beruflichen Werdegang sowie über Logopädie im Allgemeinen zu erfahren.
Bei weiteren Fragen stehe ich jedoch auch gerne persönlich (z. B. telefonisch oder per E-Mail) zur Verfügung.
Christiane Ziegler